Stiftungsgeschichte
Die Felber-Stiftung wurde 1988 durch Frau Rosmarie Felber mit der Absicht begründet, einen Beitrag zur sozialen Eingliederung von Strafentlassenen und Drogenabhängigen zu leisten, die durch das damalige Schutzaufsichtsamt des Kantons Bern betreut wurden. Der Stiftungszweck wurde in der Stiftungsurkunde vom 29. November 1988 wie folgt umschrieben:
«Die Stiftung bezweckt die Förderung der sozialen Eingliederung von Straffälligen und Drogenabhängigen, die vom Schutzaufsichtsamt des Kantons Bern betreut werden»
Mit der Führung der operativen Geschäftstätigkeit beauftragt waren von Beginn weg Mitarbeitende des Schutzaufsichtsamts, des heutigen Amts für Justizvollzugs (AJV) des Kantons Bern. Nach und nach wurden neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Stiftung selber angestellt, aber erst im Jahre 2008 wurden die beiden letzten langjährigen Mitarbeitenden von einer kantonalen Anstellung in die Stiftung «überführt».
Von Anfang an konzentrierte sich die Geschäftstätigkeit der Stiftung auf die soziale Integration im Wohnbereich. Im Laufe der Zeit wurden 23 Eigentumswohnungen gekauft und 2003 schliesslich übernahm die Felber-Stiftung die Mietwohnungen des damaligen Vereins «Wohnbrügg».
1995 wurde das Tätigkeitsfeld mit der Gründung der Recycling-Werkstatt «Jobbrügg» um den Bereich Arbeit erweitert. Seit 2001 betreibt die Felber-Stiftung zudem das von der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug (seit dem 1.8.2016: Bewährungs- und Vollzugsdienst) gegründete «Sonderprogramm gemeinnützige Arbeit».
Beide Tätigkeitsfelder haben sich seit der Gründung der Stiftung laufend verändert, unverändert aber blieb bis ins Jahre 2016 die durch den Stiftungszweck «zementierte», alleinige Zusammenarbeit mit der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug (ABaS). Das damit verbundene Hauptrisiko zeigte sich seit jeher an den zum Teil grossen Schwankungen in der Nachfrage nach den verschiedenen Angeboten und hat Stiftungsrat und Geschäftsleitung wiederholt zu Anpassungen des Angebots gezwungen. Eine erste Anpassung des Stiftungszweckes im 2009 erlaubte es der Stiftung fortan, Klientinnen und Klienten in ihren Angeboten zu begleiten, die nicht länger durch die ABaS betreut wurden. So lautete der Stiftungszweck seit der Änderung vom 28. August 2009:
«Die Stiftung bezweckt die Förderung der sozialen Eingliederung von Straffälligen und Drogenabhängigen, die von der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug des Amtes für Freiheitsentzug und Betreuung (Polizei- und Militärdirektion) des Kantons Bern zugewiesen werden».
Obschon diese Zweckänderung keinen unmittelbaren Einfluss auf die Nachfragesituation hatte, konnten die Schwankungen, bedingt durch die längere Aufenthaltsdauer der Klientel, seither etwas «ausgeglättet» werden. Für den Stiftungsrat stand schon immer fest, dass die ursprüngliche Klientel im Zentrum stehen soll und muss: Straffällige und Drogenabhängige aus dem Justizvollzug. Allerdings haben sich bei den Einweisungs- und Vollzugsbehörden in Laufe der letzten 25 Jahren die Verfahrensabläufe teilweise massiv geändert. Vollzugseinrichtungen leiten heute selbst und ohne die ABaS hinzuzuziehen Entlassungsvorbereitungen in die Wege, oder sie suchen Wohn- und/oder Arbeitsmöglichkeiten für die inhaftierten Personen, um Externate durchführen zu können. Immer öfters bleiben zudem Personen bis zum Strafende inhaftiert und werden ohne Anordnung einer Bewährungshilfe aus dem Vollzug entlassen. Dass die Nachfrage nach den Angeboten der Felber-Stiftung heute nicht länger ausschliesslich von der ABaS, sondern von verschiedenen Stellen des Justizvollzugs ausgeht, hat den Stiftungsrat dazu bewogen, einen weiteren Antrag auf Änderung der Stiftungsurkunde zu stellen. Dieser Antrag wurde von der Justiz- Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) am 7. August 2015 per Verfügung gutgeheissen. Seither lautet der neue Stiftungszweck im Wortlaut:
«Die Stiftung bezweckt die Förderung der sozialen Eingliederung von Straffälligen und Drogenabhängigen, die ihr aus dem Justizvollzug zugewiesen werden».
Nach 25 Jahren exklusiver Zusammenarbeit mit der ABaS kann die Felber-Stiftung neu mit allen im Justizvollzug angesiedelten Institutionen zusammenarbeiten.
Das Organigramm der Felber-Stiftung
Der Stiftungsrat
Die Stiftungsratsmitglieder engagieren sich gemäss Organisationsreglement für den Zweck der Stiftung. Er arbeitet ehrenamtlich oder es erfolgt eine Delegation in den Stiftungsrat (Amt für Justizvollzug). Spesen und Auslagen können ersetzt werden. Zusätzliche Funktionen können mit Genehmigung des Stiftungsrates entschädigt werden.
Der Stiftungsrat ist das strategische Führungsorgan der Stiftung und besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Zwingend im Stiftungsrat vertreten ist ein Mitglied der Familie Felber und eine delegierte Person aus dem BVD, Bewährungs- und Vollzugsdienst des Amtes Justizvollzug des Kantons Bern. Der Stiftungsrat konstituiert und ergänzt sich selber. Er wählt ein Präsidium (1 Person) und ein Vizepräsidium und bestimmt Verantwortliche für die Ressorts (Finanzen, Bau- und Wohnungswesen, Rechtsberatung und Justizvollzug).
Aktuell setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen:
Präsidium:
Thomas Keller
Finanzen:
Steffen Deysing
Bau- und Wohnungswesen:
Thomas Keller
Justizvollzug:
Thomas Freytag
Ohne feste Ressorts:
Bernhard Felber
Anita Marxer
Thomas Zysset
Leitbild
Menschenbild, Werte, Haltung
Wir sind einem humanen und ressourcenorientierten Menschenbild verpflichtet.
Wir begegnen unseren Klienten und Klientinnen mit Wertschätzung und Akzeptanz.
Wir fördern und begleiten unsere Klienten und Klientinnen in wichtigen Lebensbereichen zur Eingliederung in den gesellschaftlichen Kontext.
Wir berücksichtigen ihre persönlichen Ressourcen.
Angebote
Wir gestalten begleitete Arbeits- und Wohnangebote und sorgen für deren Entwicklung.
Wir führen spezifische Angebote für Klienten und Klientinnen der Bewährungshilfe und der gemeinnützigen Arbeit.
Wir fördern die Tagesstruktur mit unseren Arbeits- und Wohnangeboten.
Wir ermöglichen den Erwerb von grundlegenden Fähigkeiten und Qualifikationen zur Lebensbewältigung.
Klienten und Klientinnen
Wir unterstützen suchtkranke, strafentlassene, sozial nicht integrierte Menschen.
Wir stärken und unterstützen unsere Klienten und Klientinnen und verhelfen ihnen zu neuen Lebensperspektiven.
Wir tragen dazu bei, dass sich ihre Lebenssituation verbessern kann.
Wir stellen unsere ganze Kompetenz und Professionalität zur Verfügung.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wir fördern unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und motivieren zu Initiative und Eigenverantwortung.
Wir erachten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als unser wertvollstes Gut.
Wir legen Wert auf Weiterbildung.
Wir pflegen eine Betriebskultur, die geprägt ist von der Vielfalt der Menschen, offenen Dialogen, gegenseitigem Respekt, klaren Zielen und entschlossener Führung.
Verantwortung, Visionen
Wir übernehmen zwischenmenschliche Verantwortung.
Wir tragen dazu bei, dass sozial benachteiligte Menschen in der Gesellschaft integriert leben können.
Wir suchen die Zusammenarbeit mit entsprechenden Partnerschaften.
Wir erachten kosten-/nutzenorientiertes Arbeiten als Bestandteil unserer Verantwortung.