WG am Hang

Wohnen

Maximal 6 Personen – das Angebot richtet sich an Frauen und Männer – leben in der WG am Hang. Sie befindet sich in der Gemeinde Mühleberg bei Bern (Murtenstrasse 50, 3205 Gümmenen). Jede/jeder verfügt über ein eigenes, möbliertes und abschliessbares Zimmer mit Kabelanschluss und Wifi.
Küche und Esszimmer, sanitäre Einrichtungen und der grosszügige Umschwung werden gemeinsam genutzt und im Stande gehalten (Ämtliplan). Zum «Inventar» gehören zudem Hühner und eine Hauskatze.
Gruppenangebote werden nicht angeboten und jede/jeder ist selber für den Einkauf und die Zubereitung des Essens verantwortlich.
Sozialarbeitende der Felber-Stiftung sind montags bis freitags während jeweils 4 Stunden in der WG anwesend.

Besuchen Sie die Website der WG am Hang

Begleitung

Die Bewohnerinnen und Bewohner werden während des Aufenthaltes regelmässig und bedarfsgerecht durch die anwesenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten und unterstützt.
Im Basistarif eingeschlossen sind zwei Gespräche pro Woche, Standortgespräche und Begleitung zu externen Terminen bei Bedarf.
Es werden Einzelgespräche geführt und Gruppensitzungen abgehalten und die Bewohnerinnen und Bewohner werden aktiv bei der Suche nach einer eigenen Wohnung oder einem passenden Folgeangebot unterstützt.

Tagesstruktur / Arbeitsangebot

Ab dem 1. Juli 2017 bieten wir in der WG am Hang ein internes, arbeitsagogisch geführtes Beschäftigungsangebot für die Bewohnerinnen der WG sowie externe, interessierte Personen an. Maximal sechs Personen finden Einsatzmöglichkeiten in der Küche (Mittagstisch) im Garten oder im Gebäudeunterhalt. Wir starten mit vorerst 3 Tagen pro Woche. Halbtageseinsätze sind möglich.

Kosten:

Ganzer Tag CHF 90.00 inkl. Mittagessen

Halber Tag  CHF 45.00

Aufenthaltsdauer

Die Dauer des Aufenthaltes in der WG orientiert sich an den individuellen Zielsetzungen. In jedem Falle dient der Aufenthalt (mit Ausnahme der Kurzaufenthalter) einer Klärung der Wohnkompetenzen und der Suche nach einer angemessenen Anschlusslösung. Das Mietverhältnis kann jederzeit, von beiden Parteien, mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Ebenfalls Aufenthalt in der WG finden Personen, welche innerhalb einer bestimmten Frist in eine bereits vorhandene Anschlusslösung übertreten können (siehe «Übergangswohnen»).
Weiter werden Interessentinnen und Interessenten für ein begleitetes Wohnen in einer Wohnung der Felber-Stiftung, bei ungeklärter Wohnfähigkeit, vor einem Übertritt in die «eigene» Wohnung vorerst für eine gewisse Zeit in der WG begleitet.
Weiter steht für Personen mit einer Zuweisung einer Institution des Amtes für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV) ein Zimmer für Kurzaufenthalte (ab einer Übernachtung) zur Verfügung (siehe «Angebot für Kurzaufenthalter»).

Aufnahmebedingungen

1. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Frauen und Männer, die uns von einer schweizerischen Justizvollzugsinstitution gemeldet und/oder zugewiesen werden. Insbesondere werden auch risikobehaftete Personen gemäss Art. 59, 60, 61, 63 und 64 StGB aufgenommen, welche sich in Vollzugslockerung befinden oder bedingt aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassen worden sind.
2. Das Angebot steht auch Personen ohne strafrechtsrelevanten Hintergrund offen. Auskunft über die damit verbundenen Aufnahmebedingungen erhalten interessierte Personen oder Sozialdienste telefonisch oder per Mail.
3. Das Angebot für Kurzaufenthalter richtet sich ausschliesslich an Strafgefangene (Beziehungs- oder Sachurlaub u.a.) ist ausschliesslich Personen mit einer Zuweisung durch eine Institution des Amtes für Justizvollzug des Kantons Bern vorbehalten.
Neben einer minimalen Wohnfähigkeit wird die Bereitschaft auf ein Zusammenleben mit anderen Personen mit allen Vor- und Nachteilen sowie eine Zusammenarbeit mit dem WG-Team vorausgesetzt.
Bei Personen mit einer Zuweisung einer Institution des AJV des Kantons Bern kommt ein reduzierter Kostenansatz zur Anwendung.

Anmeldung

Die Anmeldung kann durch die interessierte Person selber oder durch eine Drittperson erfolgen. Vor einer Einladung zum Erstgespräch wird soweit nötig abgeklärt, ob die interessierte Person aufgenommen werden kann und wer für die Kosten des Angebots aufkommt. Falls es sich um eine Selbstzahlerin / einen Selbstzahler handelt, nimmt die für die Abklärung zuständige Mitarbeiterin der Felber-Stiftung Kontakt mit der interessierten Person auf um das weitere Vorgehen zu klären.

Mitarbeitende

Carla Schulthess / Leitung WG:

+41 79 174 95 08

Heinz Mirtl / Leiter Arbeitsangebot

+41 31 751 15 52

Yvonne Nussbaumer/Sozialpädagogin

+41 78 403 56 27

Chantal Sauter/Sozialpädagogin

+41 78 402 15 26

Website

https://www.wg-amhang.ch/