Wohnen

Die Felber-Stiftung fördert mit ihren Angeboten im Bereich Wohnen die soziale Integration straffällig gewordener Frauen und Männer. Die Angebote richten sich in erster Linie an Personen welche aufgrund fehlender Wohnung und/oder aufgrund unzureichenden Wohnkompetenzen vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Es werden aber auch Personen ohne Defizite in der Wohn- und Lebensführung aufgenommen (siehe Aufnahmebedingungen).

Wohnraum

Die Felber-Stiftung sucht laufend günstigen Wohnraum in den Regionen Bern-Mittelland, Emmental-Oberaargau, Thun-Berner Oberland und im Berner Jura-Seeland, welchen sie ihrer Klientel für eine befristete Mietzeit zur Verfügung stellt. Um einer Ballung von Randgruppen entgegenzuwirken, befinden sich die Wohnungen in verschiedenen Quartieren und bei einem Grossteil der Wohnungen handelt es sich um einzelne Objekte in Mehrfamilienhäusern. Es handelt sich mehrheitlich um Wohnungen für Einzelpersonen (1 – 1.5-Zimmerwohnungen). Es werden jedoch auch Paare und Familien aufgenommen. Die Wohnungen sind in der Regel möbliert und komplett eingerichtet. In der Gemeinde Mühleberg bei Bern verfügt die Felber-Stiftung zudem über eine Liegenschaft mit insgesamt 6 Zimmern (siehe „WG am Hang“).

Aktuell verfügt die Stiftung über 23 eigene und 27 angemietete Wohnungen in den obengenannten Regionen.

Übergangswohnen

Mit diesem Angebot werden Personen angesprochen, die nach der Entlassung aus einem Regionalgefängnis oder einer Straf- oder Massnahmenanstalt, nach einem Klinikaustritt oder aus anderen Gründen vorübergehend eine Unterkunftsmöglichkeit benötigen. Es handelt sich um Personen, die innerhalb einer bestimmten Frist in eine bereits vorhandene Anschlusswohnlösung übertreten können. Das kann beispielsweise eine Wohnung der Felber-Stiftung, aber auch ein anderes Wohnangebot oder die eigene Wohnung sein. Das Angebot besteht vorerst ausschliesslich in der Region Bern. Der Aufenthalt beinhaltet nebst Wohnraum (Zimmer in der Wohngemeinschaft oder eine 1-Zimmerwohnung) punktuelle Unterstützung bei Bedarf bis zum Bezug der definitiven Wohnlösung.

Angebot für Kurzaufenthalter

Strafgefangene im Beziehungs- oder im Sachurlaub oder Haftentlassene ohne Unterkunft finden nach Möglichkeit kurzfristig und in der Regel auf wenige Tage befristet, Aufnahme in unserer Wohngemeinschaft in Gümmenen (siehe „WG am Hang“). Personen mit einer Zuweisung einer Institution des Amtes für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV) werden sofort und ohne Wartefrist aufgenommen, sofern das zu diesem Zwecke fest reservierte Zimmer nicht bereits belegt ist. Das Angebot beinhaltet keine beraterische Unterstützungsleistungen.

Wohnbegleitung

Nach Abschluss einer sechsmonatigen Abklärungsphase, während deren die Besuche wöchentlich stattfinden, orientiert sich die weitere Wohnbegleitung am individuellen Bedarf der Untermieterin / des Untermieters. Durch die Wohnbegleitung erhält die unterstützte Person Gelegenheit, Wohnkompetenz auf- und auszubauen und sich, falls nötig und erforderlich, mit weiteren Lebensbereichen, zum Beispiel Ernährung, Freizeit, Gesundheit und Sucht oder administrativen Angelegenheiten, auseinanderzusetzen. Insbesondere wird die Klientel dahingehend befähigt, Verantwortung für die ihr zur Verfügung gestellte Wohnung zu übernehmen und sich soweit nötig ins nachbarschaftliche Zusammenleben einzufügen und sich im Wohnquartier zurecht zu finden. Die Begleitung beinhaltet Beratungsgespräche, aber auch Anleitung zu alltäglichen Verrichtungen und die Begleitung zu Ämtern usw. Weiter dient die Wohnbegleitung immer auch der Evaluation einer angemessenen Anschlusslösung nach Abschluss der Begleitung. Die unterstützte Person wird von der für sie zuständigen Begleitperson nach sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen Methoden begleitet und unterstützt. Die Wohnbegleitung beinhaltet die Zusammenarbeit mit der zuweisenden Behörde und anderen involvierten Stellen.

Ambulante Begleitungen

Für eine ambulante Wohnbegleitung in Frage kommen einerseits Personen, welche nach der Haftentlassung eine eigene Wohnung haben, während der ersten Zeit in Freiheit aber professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Andererseits eignet sich das Angebot für Personen, welche nach dem Aufenthalt in einer Wohnung der Felber-Stiftung, während einer Übergangsphase weiter begleitet werden wollen. Das Angebot wird auch Personen gerecht, die nach Verbüssung langjähriger Strafen Respekt vor dem Neustart und den damit verbundenen Schwierigkeiten haben.

Aufnahmebedingungen

Grundsätzliche stehen unsere Wohnangebote allen von einer Justizvollzugsinstitution der Schweiz angemeldeten oder zugewiesenen Personen offen, sofern das Angebot finanziert und die mit dem Aufenthalt verbundenen Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere werden auch risikobehaftete Personen gemäss Art. 59, 60, 61, 63 und 64 StGB aufgenommen, welche sich in Vollzugslockerung befinden oder bedingt aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassen worden sind. Volljährige Personen werden ohne obere Alterslimite aufgenommen. Bei Personen mit einer Zuweisung einer Institution des AJV des Kantons Bern kommt ein reduzierter Kostenansatz zur Anwendung.

Personen ohne Unterstützungsbedarf müssen durch das AJV des Kantons Bern zugewiesen werden. Das Mietverhältnis mit dieser Personengruppe kann nach Ablauf der Zuweisungsdauer nicht verlängert werden.

Endgültig aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug Entlassene können nur berücksichtigt werden, wenn sie sich bis maximal 2 Monate nach deren Strafende für ein Angebot interessieren.

Anmeldung

Die Anmeldung kann durch die interessierte Person selber oder durch eine Drittperson einer Justizvollzugsinstitution erfolgen. Vor einer Einladung zum Erstgespräch wird soweit nötig abgeklärt, ob die interessierte Person aufgenommen werden kann und wer für die Kosten des Angebots aufkommt. Die interessierte Person wird für ein Erstgespräch eingeladen, wenn zum Zeitpunkt des gewünschten Wohnungsbezugs voraussichtlich eine freie Wohnung zur Verfügung steht. Andernfalls, oder falls es sich um eine Selbstzahlerin / einen Selbstzahler handelt, nimmt die für die Abklärung zuständige Mitarbeiterin der Felber-Stiftung Kontakt mit der interessierten Person auf um das weitere Vorgehen zu klären.

Anmeldungen für ein Wohn- oder für ein Wohn- und Arbeitsexternat können nur durch die Vollzugsinstitution selber getätigt werden. Im Login Bereich stehen Anmelde- sowie Zuweisungsformulare zur Verfügung.

Arbeitszeiten

Montag bis Freitag: 08.00h – 16.00h
Telefon: 031 330 26 65
Email: intake@felber-stiftung.ch

Wohnbegleiterinnen und Wohnbegleiter:

Anna Rhyn: +41 79 964 65 52
Melvyn Buss: +41 77 469 32 46
Janine Guillebeau: +41 79 204 26 90
Michael Stotzer: +41 79 359 43 64