Gemeinnützige Arbeit GA

Die Felber-Stiftung bietet für die Klientel der Vollzugstellen gemeinnützige Arbeit des Amts für Justizvollzug in den Regionen Bern-Mittelland, Berner Jura-Seeland, Thun Berner-Oberland und Emmental-Oberaargau des Kantons Bern niederschwellige Einsatzplätze zur Leistung gemeinnütziger Arbeit an. Dazu führt sie im grössten Einzugsgebiet Bern-Mittelland eine eigene Recycling-Werkstatt und in den Regionen Bern-Mittelland und Berner Jura-Seeland ein Waldprogramm und vermittelt in allen Regionen nach Bedarf individuelle Einsatzplätze in Partnerorganisationen. Sie stellt dazu ihre ganze Kompetenz und Professionalität zur Verfügung und trägt so dazu bei, dass im Kanton Bern die Sanktion gemeinnützige Arbeit auch bei Leistungsbeeinträchtigter Klientel vollzogen werden kann.

Kurzbeschrieb gemeinnützige Arbeit

Gemeinnützige Arbeit ist eine eigenständige Sanktion. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft können mit Zustimmung der Verurteilten eine gemeinnützige Arbeit von höchstens 720 Stunden für ein Vergehen und höchstens 360 Stunden für eine Busse aussprechen. Die gemeinnützige Arbeit wird in nicht gewinnorientierten Institutionen, im Natur- und Umweltschutz oder im öffentlichen Dienst geleistet. Die Einsätze werden so geplant, dass die gemeinnützige Arbeit in der Freizeit oder in den Ferien geleistet werden kann und ist unentgeltlich. Pro Woche müssen in der Regel mindestens 8 Arbeitsstunden geleistet werden können. Die gemeinnützige Arbeit ist innerhalb einer Frist von höchstens 2 Jahren bei Vergehen und einem Jahr bei Übertretungen abzuschliessen. Muss im Rahmen eines Nachverfahrens nicht geleistete gemeinnützige Arbeit in eine Geld- oder Freiheitsstrafe umgewandelt werden, entsprechen 4 Stunden gemeinnützige Arbeit einem Tagesansatz Geldstrafe oder einem Tag Freiheitsstrafe.

Aufnahmebedingungen

Es werden sämtliche Personen mit angeordneter gemeinnütziger Arbeit aufgenommen, welche durch die zuständigen Vollzugsstellen zugewiesen werden.
Bei den Einsatzleistenden handelt es sich ausschliesslich um schwer vermittelbare Personen, die aufgrund ihrer persönlichen oder aus gesundheitlichen oder deliktspezifischen Gründen an keinen ordentlichen Einsatzort vermittelt werden können (in der Regel Personen mit Suchtmittel- und/oder psychischen Problemen, welche aufgrund ihrer eingeschränkten Leistungsfähigkeit oft nur stundenweise in der Lage sind, die angeordnete gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Die zugewiesenen Personen müssen in der Lage sein, täglich mindestens 3 Stunden und pro Woche insgesamt 8 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und während der Arbeitszeit und den Pausen auf die Einnahme jeglicher Suchtmittel zu verzichten.

Die Recycling-Werkstatt

In der Werkstatt werden Elektro- und Elektronikgeräte fachgerecht in ihre Bestandteile zerlegt. Diese werden anschliessend der Wiederverwertung zugeführt oder fachgerecht entsorgt. Die GA-Leistenden werden je nach ihren individuellen Fähigkeiten bei der Warenannahme und Eingangskontrolle, der Trennung von Haushalt- Elektro- und Unterhaltungselektronik, der Zerlegung von Computern, Fernseher und Monitoren, der Kabel-Stecker-Trennung, in der Logistik oder Waren-ausgangskontrolle eingesetzt.
Die GA-Leistenden werden individuell in ihre jeweiligen Tätigkeitsfelder eingeführt und mit den sicherheitsrelevanten Gegebenheiten vertraut gemacht. Allen Teilnehmenden wird eine persönliche Schutzausrüstung abgegeben. Sie werden während der gesamten Einsatzdauer von der für die Betreuung des GA-Leistenden zuständigen Gruppenleitung unterstützt und wo nötig geschult.
Die zu leistenden GA-Stunden werden an den vereinbarten Einsatztagen geleistet. Änderungen sind in Absprache mit der zuständigen Einsatzleistung möglich. Eine in der Werkstatt eingesetzte Person muss in der Lage sein, mindestens während eines halben Tages pro Woche (3 Stunden) arbeiten zu können.
Den GA-Leistenden steht eine abschliessbare Garderobe und nach Arbeitsschluss eine Dusche zur Verfügung. Am Mittag wird eine kostengünstige (CHF 5.00) Mahlzeit angeboten. Vormittags und nachmittags gibt es eine 15minütige Pause.

Arbeitszeiten

Montag bis Freitag: 09:00 – 12.00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Durchführung: ganzes Jahr

Gruppenleitung:

Guido Kobylak 031 330 26 66

Einsatzgruppe Wald

Die Einsatzgruppe Wald leistet im Auftrag regionaler Forstverwaltungen gemeinnützige Arbeit in der Region Bern-Mittelland und Berner Jura-Seeland. Die GA-Leistenden werden an den Besammlungsorten abgeholt und an die jeweiligen Einsatzorte gefahren. Die GA-Leistenden werden je nach ihren individuellen Fähigkeiten eingesetzt bei der Anpflanzung von Jungbäumen, dem Erstellen von Wildzäunen, dem Freilegen von Wasserläufen oder anderen Unterhaltsarbeiten zu Gunsten der Allgemeinheit. Gefährliche Arbeiten wie die Handhabung von Motorsägen werden ausschliesslich durch die dazu ausgebildeten Gruppenleiter ausgeführt.
Die GA-Leistenden werden individuell in ihre jeweiligen Tätigkeitsfelder sowie das Notfall- und Sicherheitskonzept eingeführt. Sie werden während der gesamten Einsatzdauer von der für die Betreuung zuständigen Gruppenleitung unterstützt und wo nötig geschult.
Die zu leitenden GA-Stunden werden an den vereinbarten Einsatztagen geleistet. Änderungen sind in Absprache mit der zuständigen Einsatzleitung möglich. Pro Woche muss mindestens ein ganzer Tag (am Stück) zu 7.5 Stunden geleistet werden können.
Die GA-Leistenden werden verpflegt. Essen und Getränke sind kostenlos. Zeckenspray und Sonnenschutz sowie Regenbekleidung bei schlechten Wetter stehen zur Verfügung. Zum Umkleiden im Wald dient der Bauwagen. Nach Arbeitsschluss werden die GA-Leistenden zurück zum Besammlungsort transportiert.

Arbeitszeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 – 17:00 Uhr
Durchführung: ganzes Jahr

Gruppenleitung:

Eni Paglino (Gruppenleiterin Bern): 079 617 41 35
Dominique Treier (Gruppenleiter Biel): 079 616 07 70

Einsatzplätze in den Regionen

Damit schwer vermittelbare Personen mit Wohnsitz in den Regionen Emmental-Oberaargau und Thun Berner-Oberland gemeinnützige Arbeit leisten können, schliesst die Felber-Stiftung im Auftrag des Amts für Justizvollzug Verträge mit qualifizierten Anbietern von Einsatzplätzen (Partnerorganisationen) ab.
Die GA-Leistenden werden durch die zuständigen Vollzugsstellen des BVD direkt an die unter Vertrag stehenden Partner zugewiesen und leisten ihre gemeinnützige Arbeit in dem dafür vorgesehenen Einsatzbereich (zum Beispiel Recycling, Brockenstube, Mettalwerkstätte, Werkhof und andere). Sie werden individuell in ihre jeweiligen Tätigkeitsfelder sowie die einsatzplatzspezifischen Gegebenheiten eingeführt und während der gesamten Einsatzdauer von der für die Betreuung der Einsatzleistenden verantwortlichen Person unterstützt und wo nötig geschult.
Die zu leistenden GA-Stunden werden an den vereinbarten Einsatztagen geleistet. Pro Woche müssen je nach Betrieb zwischen 4 und 8 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet werden.
Aktuell arbeitet die Felber-Stiftung mit 7 Partnerorganisationen.